Allgemeine Geschäftsbedingungen über Tickets bzw. Reisen zu Auswärtsspielen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Eintrittskarten und Beförderungsleistungen zu Auswärtsspielen der Mannschaften des 1.FC Union Berlin. Vermittler dieser Leistungen ist der Eiserne V.I.R.U.S. e.V., An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin (nachfolgend "V.I.R.U.S.").
1. Eintrittskarten
Zu ausgewählten Spielen bietet der V.I.R.U.S. die Möglichkeit an, Fahrten mit Eintrittskarte zu buchen.
Eine Bestellung der Eintrittskarte ist in jedem Fall verbindlich und muss vom Besteller auch bei Nichtreise des Bestellers bezahlt werden.
2. Fahrten mit Bus oder Zug - Vertragsschluss / Fälligkeit der Zahlung
Zu ausgewählten Auswärtsreisen bietet V.I.R.U.S. die Beförderung mit Bus oder Zug an (nachfolgend „Fanreise“). Ein Beförderungsvertrag kommt bei Buchung über Internet oder Kauf des Tickets am Stand/ Partnerbüro und dem die Beförderungsleistung buchenden Ticketerwerber (nachfolgend „Reisender“) zustande.
2.1. Die Internetseite www.eiserner-virus.de sowie etwaige andere Werbung und Hinweise von V.I.R.U.S. auf Beförderungsleistungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Reisenden. Diese Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot des Reisenden dar. Der Vertrag kommt durch Erklärung der Annahme durch V.I.R.U.S. zustande.
2.2. Die Zahlung des Beförderungsentgeltes ist mit Abschluss des Vertrages über die Beförderungsleistungen fällig. Das Beförderungsentgelt muss vom Reisenden innerhalb 48 Stunden unter Angabe der Buchungsnummer auf das angegebene Konto überwiesen werden. Eine verspätete Zahlung führt zur Löschung der Buchung. V.I.R.U.S. behält sich dann das Recht auf Schadensersatz vor.
3. Verhalten auf der Fanreise
3.1. Auf der Fanreise ist der Reisende den Weisungen der Vertreter von V.I.R.U.S., gegebenenfalls mitreisender Ordner sowie der Vertretern des Beförderungsunternehmens unterworfen.
3.2. Das Mitführen von Glasflaschen ist bei Fahrten in Zügen verboten. Das Rauchen ist nur mit Zustimmung und in Absprache des eingesetzten Beförderungsunternehmens gestattet.
3.3. Dem Reisenden ist es untersagt, auf der Fanreise Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Ordnern und anderen autorisierten Personen bis zum Ende der Fanreise in Verwahrung genommen werden.
3.4. Weiterhin ist es dem Reisenden untersagt, während der Fanreise musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen, die die Regeln der GEMA verletzen.
3.5. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 3.3. oder 3.4. verwirkt der Reisende eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche von V.I.R.U.S. bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
4. Stornierung der Fanreise
4.1. V.I.R.U.S. räumt dem Reisenden freiwillig die Möglichkeit ein, jederzeit von dem Beförderungsvertrag zurückzutreten. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt.
4.2. Der Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB durch den Reisenden muss schriftlich gegenüber V.I.R.U.S. erklärt werden (E-Mail ist ausreichend).
4.3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 4 dieser AGB durch den Reisenden hat der Reisende zeitlich gestaffelte Stornierungskosten zu zahlen. Die Stornierungskosten errechnen sich wie folgt:
• bis 14 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
• vom 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• vom 7. vor Reiseantritt und bei Nichtreise: 100 % des Reisepreises
4.4. Eine Stornierung der Eintrittskarte ist nicht möglich. V.I.R.U.S. wird jedoch versuchen die Eintrittskarten auf Kommission weiterzuverkaufen. Gelingt dies nicht, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Ticketpreises.
4.5. V.I.R.U.S. kann von der Durchführung Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 35 Personen bei Reisen im Fanbus und 500 Personen bei Reisen im Fanzug zum Rücktrittszeitpunkt. Soll die Fanreise mit einem Bus erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 3 Tage vor Reiseantritt möglich; soll die Fanreise mit der Bahn erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 7 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt.
4.6. Der Rücktritt nach Ziffer 4.5 dieser AGB wird durch V.I.R.U.S. durch Bekanntgabe auf der Internetseite www.eiserner-virus.de erklärt.
4.7. Der Reisepreis wird im Falle des Rücktritts durch V.I.R.U.S. nach Ziffer 4 dieses Vertrages ohne Abzug erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Reisenden wegen des Rücktritts des Beförderungsunternehmens nach Ziffer 4 dieses Vertrages bestehen nicht.
5. Umfang der Haftung von V.I.R.U.S. bei Ticketvermittlung und Beförderungen
5.1. Die Haftung von V.I.R.U.S., seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von V.I.R.U.S. für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von V.I.R.U.S., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von V.I.R.U.S. für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber bzw. Reisende vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von V.I.R.U.S. ausgeschlossen.
5.2. Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 7.1 begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von V.I.R.U.S.
6. Datenverarbeitung/Datenschutz
6.1. V.I.R.U.S. bearbeitet die personenbezogenen Daten, die der Ticketerwerber bzw. der Reisende ihm gegenüber mitteilt, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, genutzt und listenmäßig erfasst.
6.2. V.I.R.U.S. ist berechtigt, die durch den Ticketerwerber bzw. Reisenden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die V.I.R.U.S. mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. V.I.R.U.S. ist darüber hinaus berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, sowie zur Verfolgung von Straftaten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BDSG.
7. Kontakt
Bestellungen, Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich der Eintrittskarten bzw. der Beförderungen können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Eiserner V.I.R.U.S. e.V.
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
E-Mail: info@eiserner-virus.de
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2. Handelt es sich bei dem Ticketerwerber bzw. Reisenden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Berlin zuständige Gericht.